Kleidungs-Verleih im Abo-Modell – USA
Steckbrief
Rent the Runway wurde 2009 in New York (USA) gegründet und bietet Kleidungs-Verleih im Abo-Modell an. Seit 2021 ist das Unternehmen börsennotiert, was für ein Geschäft im Bereich Mode-Sharing eine bemerkenswerte Reife zeigt, da der Weg von der Gründung bis zum Börsengang mit erheblichem Kapitalbedarf für Lagerhaltung, Logistik und Reinigungsinfrastruktur verbunden war. Mit einem geschätzten Jahresumsatz von etwa 330 bis 350 Millionen US-Dollar gehört Rent the Runway zu den größeren Beispielen für ein Circular-Fashion-Geschäft, das nicht auf den Verkauf, sondern auf die wiederholte Nutzung derselben Kleidungsstücke durch verschiedene Kundinnen setzt.
Geschätzter Umsatz: ca. 330 bis 350 Mio. $ / Jahr
Konzept & Problem
Umsatz-Modell
Gibt's das schon in Deutschland?
Was man beachten muss
Ein Kleidungs-Verleih im Abo-Modell ist kein reines Software-Geschäft, sondern erfordert eine funktionierende Logistik- und Reinigungsinfrastruktur. Jedes verliehene Stück muss nach der Rückgabe fachgerecht gereinigt, auf Schäden geprüft und gegebenenfalls repariert werden, bevor es erneut verliehen werden kann. Das bedeutet einen erheblichen Kapitalbedarf für Lagerhaltung, Reinigungskapazitäten und Versandlogistik, der deutlich über den Anforderungen eines klassischen Online-Handels liegt. In der allgemeinen rechtlichen Einordnung für Deutschland fällt ein solches Angebot unter die Regeln des Fernabsatzes, sofern der Abschluss online erfolgt. Das bedeutet unter anderem, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich Informationspflichten zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Kosten gegenüber transparent gemacht werden müssen. Da es sich um eine Dienstleistung und nicht um den Kauf einer Ware handelt, unterscheiden sich die Regelungen zu Widerruf und Rückgabe von einem klassischen Online-Kauf und müssen entsprechend in den Vertragsbedingungen abgebildet werden. Zusätzlich sind bei einem Verleihmodell Fragen der Haftung relevant, etwa wer für Beschädigungen an geliehener Kleidung während der Nutzung durch die Kundin aufkommt und wie eine Kaution oder ein Schadensausgleich gestaltet wird. Auch die Umsatzsteuer auf Verleihgebühren sowie die ordnungsgemäße Anmeldung eines Gewerbes für ein solches Geschäftsmodell gehören zu den allgemeinen Rahmenbedingungen, die zu beachten sind.
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: 12.09.2026.