Nachbarschaftliche Miet- und Sharing-Plattform – Schweiz
Steckbrief
Sharely ist eine Schweizer Plattform für die Vermietung von Alltagsgegenständen zwischen Privatpersonen und lokalen Geschäften. Angeboten werden typischerweise Werkzeuge, Elektrogeräte, Freizeitausrüstung und ähnliche Gegenstände, die im Alltag nur gelegentlich gebraucht werden. Mit einem geschätzten Jahresumsatz von ca. 200.000 Euro befindet sich Sharely in einer eher frühen beziehungsweise kleinen Ausbaustufe. Die Kapitalintensität wird als minimal eingestuft, da die Plattform selbst keine physischen Gegenstände vorhält, sondern lediglich die Vermittlung zwischen Anbietenden und Mietenden organisiert. Zielgruppe auf der Anbieterseite sind Privatpersonen mit selten genutzten, aber werthaltigen Gegenständen sowie lokale Geschäfte, die ihr bestehendes Sortiment zusätzlich vermieten statt nur zu verkaufen. Auf der Nachfrageseite stehen Menschen, die einen Gegenstand nur einmalig oder gelegentlich benötigen und einen Neukauf vermeiden möchten, etwa aus Kosten- oder Platzgründen. Der Aufbau eines solchen Angebots beginnt typischerweise in einer einzelnen Stadt oder Region, in der eine ausreichende Dichte an Anbietern und Nachfragern für gängige Kategorien wie Werkzeuge erreicht werden muss, bevor eine Expansion sinnvoll ist. Ein zentrales Risiko besteht darin, dass der organisatorische Aufwand für Absprache, Übergabe und Rückgabe für viele Nutzer im Vergleich zum eingesparten Betrag zu hoch erscheint, was das Wachstum bremsen kann.
Geschätzter Umsatz: ca. 200.000 € / Jahr
Konzept & Problem
Umsatz-Modell
Gibt's das schon in Deutschland?
Was man beachten muss
Der Erfolg hängt stark von einer integrierten Schadensversicherung ab, um Vertrauen bei den Nutzern zu schaffen. Ohne einen verlässlichen Schutz bei Beschädigung oder Verlust eines gemieteten Gegenstands dürfte die Bereitschaft, wertvollere Gegenstände einzustellen oder auszuleihen, gering bleiben. Allgemein sind bei einem solchen Peer-to-Peer-Vermietmodell in Deutschland und der Schweiz Fragen der Haftung zwischen den Nutzern, der Absicherung über Privathaftpflicht- oder spezielle Plattformversicherungen sowie gegebenenfalls steuerliche Meldepflichten bei regelmäßigen Vermietungseinnahmen zu klären. Dies stellt eine allgemeine Einordnung dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Wer als Privatperson regelmäßig und in nennenswertem Umfang Gegenstände vermietet, kann je nach Häufigkeit und Umfang gewerbliche Einkünfte erzielen, was eine Gewerbeanmeldung und die entsprechende steuerliche Erfassung der Einnahmen erforderlich machen kann. Für den Plattformbetreiber selbst ist die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlungsgebühr zu klären, ebenso die Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung von Standort- und Kontaktdaten der Nutzer. Da Verträge über die Plattform mit Verbrauchern abgeschlossen werden können, sind zudem allgemeine fernabsatzrechtliche Informationspflichten zu berücksichtigen, etwa zu Vertragsbedingungen und Rückgabemodalitäten der gemieteten Gegenstände.
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: 12.09.2026.