Make-up-Palettensystem – USA
Steckbrief
Subtl Beauty ist eine US-Marke für minimalistische, magnetisch nachfüllbare Make-up-Paletten für unterwegs. Mit einem geschätzten Jahresumsatz von etwa 5 bis 15 Millionen US-Dollar bewegt sich das Unternehmen in einer mittleren Größenordnung, die typisch ist für spezialisierte D2C-Marken, die eine klar umrissene Nische im Beauty-Markt besetzen, statt gegen die gesamte Breite klassischer Kosmetikkonzerne anzutreten. Der Fokus auf ein einzelnes, klar erkennbares Produktprinzip – die magnetisch nachfüllbare Palette – erlaubt es der Marke, sich über Design und Praktikabilität zu differenzieren, statt über eine möglichst große Produktpalette.
Geschätzter Umsatz: ca. 5 bis 15 Mio. $ / Jahr
Konzept & Problem
Umsatz-Modell
Gibt's das schon in Deutschland?
Was man beachten muss
Kosmetikprodukte wie Make-up-Paletten benötigen in der Europäischen Union eine Sicherheitsbewertung nach der EU-Kosmetikverordnung sowie eine Meldung im CPNP-Portal, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Zusätzlich muss für jedes Produkt eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benannt werden, die für die Einhaltung der Vorschriften sowie für die Bereitstellung der Produktinformationsdatei zuständig ist. Bei einem modularen System mit austauschbaren Pfännchen ist außerdem zu beachten, dass jede einzelne Farbvariante als eigenes Produkt im Sinne der Kosmetikverordnung gelten kann und somit gegebenenfalls einzeln bewertet und gemeldet werden muss. Das erhöht den administrativen Aufwand gegenüber einem Produkt mit nur einer festen Zusammensetzung, da bei jeder neuen Farbvariante oder Rezepturänderung erneut eine Sicherheitsbewertung erforderlich sein kann. Für den Verkauf über einen Online-Shop in Deutschland gelten zudem die allgemeinen Regeln des Fernabsatzes, etwa das Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, wobei bei versiegelten, aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeigneten Kosmetikprodukten Ausnahmen greifen können, wenn die Versiegelung nach Erhalt entfernt wurde. Auch die Kennzeichnungspflichten für Inhaltsstoffe auf der Verpackung sind bei einem Produkt mit mehreren austauschbaren Komponenten für jede Komponente einzeln zu beachten.
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: 12.09.2026.